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Baustoffklasse

Nach DIN 4102-1 werden zwei Baustoffklassen unterschieden. A – nicht brennbare Baustoffe, mit den Unterklassen A1 bis A2 Baustoffklasse B – brennbare Baustoffe, mit den Unterklassen B1 bis B3. Baustrohballen sind in die Baustoffklasse B2 eingestuft. Baustoffklasse B2: brennbar, normal entflammbar B2-Baustoffe lassen sich durch Zündquellen entflammen und brennen - abhängig von den Umgebungsbedingungen - von alleine weiter. Dazu gehören u.a.: sowie Holzwerkstoffe, soweit diese nicht nach B1 klassifiziert sind, Mehrschicht-Leichtbauplatten aus Schaumkunststoffen und Holzwolle, Asphalt, Dachpappen und Dichtungsbahnen, Gipskarton-Verbundbauplatten, PVC-Fußbodenbeläge, Linoleum Beläge, Textile Fußbodenbeläge, elektrische Leitungen. Zuordnung und Kennzeichnung: Die Zugehörigkeit eines Baustoffs zu einer Baustoffklasse wird entweder durch Kennzeichnung des Baustoffs oder der zugehörigen Packung deutlich. Baustoffe ohne eine besondere Kennzeichnung sind in der DIN 4102 einer bestimmten Baustoffklasse zugeordnet. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind die Baustoffe der Klasse A1, sowie Holz und Holzwerkstoffe mit einer von mindestens 400 kg/m³ und einer Dicke von mindestens 2 mm. Nachgewiesen wird die Zuordnung in eine Baustoffklasse: durch ein Prüfzeugnis, durch einen Prüfbescheid mit Prüfzeichen oder durch Einordnung in DIN 4102 Teil 4 von Baustoffen und Bauteilen. (nach: pw-Internet Solutions GmbH)